Liegenschaftskataster

Antrag auf Einsicht in das Liegenschaftskataster (DIN A4)
Auszüge und Auskünfte aus der Liegenschaftskataster
Auszüge und Daten aus der Liegenschaftsbeschreibung
Auszüge und Daten aus der Liegenschaftskarte
Liegenschaftsvermessungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit. Es besteht aus der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden, und beschreibenden Angaben, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich geführt.

    Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden z.B. für Bauvorhaben benötigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wirges

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden je nach Format Gebühren in Höhe von mindestens 25,00 Euro erhoben.

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